Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Günter Puttkammer Fleischwaren- und Spezialitäten GmbH

 

1. Allgemeines

1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Änderungen oder Ergänzungen, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abbedingen des Schriftformerfordernisses.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und mündliche Abmachungen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Vertreter sind nur zur Vermittlung berechtigt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.3. Bei Bestellung der Ware auf elektronischem Wege bedarf es nicht der Bestätigung des Zugangs der Bestellung.

2.4. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

3. Kennzeichnung und Gegenprobe

3.1. Der Kunde hat darauf zu achten, dass abgepackte Ware, die von uns ohne Auszeichnung geliefert wird, entsprechend den jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet wird.

3.2. Im Falle einer lebensmittelrechtlichen Beanstandung der von uns gelieferten Ware durch eine staatliche Stelle ist der Kunde verpflichtet, uns sofort zu verständigen und sicherzustellen, dass bei einer Warenentnahme eine zweite Probe aus derselben Partie entnommen, amtlich versiegelt und für uns als Gegenmuster sichergestellt wird.

 

4. Preise

4.1. Der angebotene Kaufpreis, welcher die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthält, ist bindend und versteht sich frei Haus, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die durch Versand entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden unsere sämtlichen übrigen ihm gestundeten Forderungen, unbeschadet eventueller Wechselhereinnahmen, fällig.

4.4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechterhaltung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.5. Bei Erstaufträgen kann Lieferung gegen Nachnahme, bzw. Vorauskasse erfolgen. Wechsel werden lediglich nach vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Diskont-, Bank- und Stempelspesen trägt der Kunde.

4.6. Unsere Vertreter benötigen zur Entgegennahme von Zahlungen eine Inkassovollmacht.

 

5. Lieferung, Versand

5.1. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang vorbehalten.

Lieferfristen sind unverbindlich. Verbindliche Termine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

5.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

6. Gewährleistung

6.1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

6.3. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6.5. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

7. Haftungsbeschränkung

7.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Keine Haftung besteht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

7.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

7.3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen so aufzubewahren, dass jederzeit die mit Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware feststellbar ist. Wir sind insoweit zur Überprüfung berechtigt.

8.3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorstehenden Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

8.4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Vorbehaltsware betreffende, eingehende Zahlungen hat der Kunde gesondert zu verwahren und unverzüglich an uns weiterzuleiten.

Sollte der Kunde seine Zahlungen einstellen, ist er verpflichtet, uns unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandenen, in unserem Eigentum stehenden Waren und eine Aufstellung über die Forderungen an die Drittschuldner, die an uns abgetreten wurden, nebst Rechnungsabschriften zu übermitteln.

8.5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9.2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ist Gadebusch/Nordwest-Mecklenburg Erfüllungsort.

9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Gadebusch/Nordwest-Mecklenburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.